Rechnungserstellung für einen englischen Kunden: MwSt.?
Thread poster: Luigi Amendolagine
Luigi Amendolagine
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Feb 27, 2021

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Januar bin ich als freiberuflicher Übersetzer in Deutschland angemeldet und nun möchte ich eine Rechnung für einen englischen Kunden erstellen. Daher würde ich gerne wissen, ob ich die MwSt. in der Rechnung ausweisen muss (ich unterliege der Kleinunternehmerregelung nicht). Falls nicht, soll ich die Angabe "Reverse-Change-Verfahren" hinzufügen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Januar bin ich als freiberuflicher Übersetzer in Deutschland angemeldet und nun möchte ich eine Rechnung für einen englischen Kunden erstellen. Daher würde ich gerne wissen, ob ich die MwSt. in der Rechnung ausweisen muss (ich unterliege der Kleinunternehmerregelung nicht). Falls nicht, soll ich die Angabe "Reverse-Change-Verfahren" hinzufügen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße
Luigi

PS ich weiß, es wäre besser, bei einem Steuerberater nachzufragen, aber bestimmt gibt es hier viele, die jeden Monat Rechnungen für englische Kunden erstellen.
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Sylvia Robinson
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Rechnungstellung für einen englischen Kunden Feb 27, 2021

Lieber Kollege,

ich bin als Übersetzerin und Dolmetscherin in England ansässig und arbeite viel für Kunden im EU-Raum. Daher kann ich gerne antworten.

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der Kunde seinen Firmensitz in England hat und es sich nicht um die in Deutschland ansässige Niederlassung eines englischen Unternehmens handelt. Handelt es sich um ein Unternehmen? Dann gilt Folgendes: Die deutsche MWSt kann man einem in Ausland ansässigen Kunden grundsätzl
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Lieber Kollege,

ich bin als Übersetzerin und Dolmetscherin in England ansässig und arbeite viel für Kunden im EU-Raum. Daher kann ich gerne antworten.

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass der Kunde seinen Firmensitz in England hat und es sich nicht um die in Deutschland ansässige Niederlassung eines englischen Unternehmens handelt. Handelt es sich um ein Unternehmen? Dann gilt Folgendes: Die deutsche MWSt kann man einem in Ausland ansässigen Kunden grundsätzlich nicht in Rechnung stellen. Das war schon immer so. Seit dem Austitt GBs aus der EU gilt die Regelung brutto für netto. In der Rechnung führt man unter dem Rechnungsbetrag die Angabe MWSt 0% auf. Dann als Rechnungsendbetrag wieder den Rechnungsbetrag.

Das "Reverse-Change-Verfahren" wird nur unter Mitgliedsstaaten der EU angewandt und besitzt seit dem Austritt GBs aus der EU keine Gültigkeit mehr.

Ich hoffe, dass das einigermassen klar ist.


Viele Grüße,
Sylvia Robinson
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Luigi Amendolagine
 
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In der Rechnung auf den Entfall der Umsatzsteuer hinweisen Feb 28, 2021

Hallo Luigi,

Sylvia hat es bereits angesprochen: ab 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich z. B. für Übersetzungsleistungen umsatzsteuerrechtlich als Drittland (wie z. B. auch die USA oder die Schweiz), womit dann auch die bislang übliche Zusammenfassende Meldung wegfällt. Deine Umsätze gelten damit als „nicht steuerbar“ (≠ „steuerbefreit“).
Auf diesen Umstand musst Du in Deiner Rechnung hinweisen, bspw. mit dem Satz „Outside the scope of VAT“ und in
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Hallo Luigi,

Sylvia hat es bereits angesprochen: ab 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich z. B. für Übersetzungsleistungen umsatzsteuerrechtlich als Drittland (wie z. B. auch die USA oder die Schweiz), womit dann auch die bislang übliche Zusammenfassende Meldung wegfällt. Deine Umsätze gelten damit als „nicht steuerbar“ (≠ „steuerbefreit“).
Auf diesen Umstand musst Du in Deiner Rechnung hinweisen, bspw. mit dem Satz „Outside the scope of VAT“ und in Klammern z. B. noch „Nicht steuerbare Umsätze, Leistungsempfänger im Drittlandsgebiet“.

Alles Gute!

[Edited at 2021-02-28 12:15 GMT]
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Luigi Amendolagine
 
Luigi Amendolagine
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Danke! Mar 1, 2021

Herzlichen Dank für die Hilfe!

LG
Luigi


 


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Rechnungserstellung für einen englischen Kunden: MwSt.?






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