Status Freiberufler: Aktuelle Gesetzeslage
Téma indítója: danilingua
danilingua
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Jun 19, 2008

Hallo liebes Forum

heute fragte mich eine Kundin, ob ich denn jetzt ebenfalls den Status "Freiberufler" verloren habe? Da ich gerade eine Rechnung der IHK in Händen halte (vielleicht ein Versehen meines Steuerberaters aus dem Jahr 2005 nehme ich an), würde mich das einmal interessieren. Welche "echten" freien Berufe sind denn noch übrig?

Neugierige und geldsparende Grüße, mit Unmut über Zwangsmitglie
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Hallo liebes Forum

heute fragte mich eine Kundin, ob ich denn jetzt ebenfalls den Status "Freiberufler" verloren habe? Da ich gerade eine Rechnung der IHK in Händen halte (vielleicht ein Versehen meines Steuerberaters aus dem Jahr 2005 nehme ich an), würde mich das einmal interessieren. Welche "echten" freien Berufe sind denn noch übrig?

Neugierige und geldsparende Grüße, mit Unmut über Zwangsmitgliedschaften (and what are you doing pour moi )

Daniela
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Michaela Müller
Michaela Müller
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Verloren? Jun 19, 2008

Hallo Daniela,

und wie kommt die Kundin darauf, dass Du den Status des Freiberuflers verloren haben könntest?
Soviel ich weiß, wurden die Freiberufler-Privilegien doch gerade erst wieder vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az.: 1 BvL 2/04).

Hier ist noch ein Link mit Erklärungen und der wie vorher geltenden
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Hallo Daniela,

und wie kommt die Kundin darauf, dass Du den Status des Freiberuflers verloren haben könntest?
Soviel ich weiß, wurden die Freiberufler-Privilegien doch gerade erst wieder vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az.: 1 BvL 2/04).

Hier ist noch ein Link mit Erklärungen und der wie vorher geltenden Auflistung der freien Berufe: http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=604

Wenn Du also selber bisher als Freiberufler eingestuft warst, dann bleibst Du es wohl auch. Die Beitragsrechnung der IHK ist allerdings merkwürdig, hoffentlich hast Du sie nicht bezahlt.

Kann natürlich sein, dass sich seit letzter Woche (da habe ich nämlich über dieses Urteil gelesen) wieder was geändert hat und ich nicht ganz auf dem Laufenden bin ...

Ebenfalls geldsparende Grüße,
Michaela
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Sonja Biermann
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Vor lauter Übersetzen weltfremd Jun 19, 2008

Hallo Daniela,

also ich habe davon auch nichts gehört und meine Steuerberaterin betreut fast ausschließlich Freiberufler. Es könnte allerdings auch sein, dass ich vor lauter Übersetzen schon weltfremd geworden bin.

Das einzige Problem, das ich als Freiberufler habe, ist, dass die Abgaben viel zu hoch sind. Nach Michaelas Link haben Freiberufler ja enorme Vorteile, von denen ich leider nicht viel merke. Nach Abzug von Krankenkasse, Rentenversicherung, Steuern und Bet
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Hallo Daniela,

also ich habe davon auch nichts gehört und meine Steuerberaterin betreut fast ausschließlich Freiberufler. Es könnte allerdings auch sein, dass ich vor lauter Übersetzen schon weltfremd geworden bin.

Das einzige Problem, das ich als Freiberufler habe, ist, dass die Abgaben viel zu hoch sind. Nach Michaelas Link haben Freiberufler ja enorme Vorteile, von denen ich leider nicht viel merke. Nach Abzug von Krankenkasse, Rentenversicherung, Steuern und Betriebsaufwendungen bleibt doch nicht einmal die Hälfte übrig.

Um zum Thema zurückzukommen, ich habe gerade einen kurzen Blick ins Internet geworfen, aber nichts Passendes zum Verlust des Freiberuflerstatus gefunden. Hat deine Kundin den Status verloren? Weißt du nähreres darüber?

Grüße
Sonja
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wonita (X)
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Einnahme getrennt angeben Jun 19, 2008

Hi Daniela,

ich mache selbst meine Steuererklärung. Aus Naivität/Bequemlichkeit habe ich alle Einnahmen- als Übersetzerin/Sprachlehrerin oder als Büro - habe auch ein Paar Mal Übersetzungsaufträge an Kollegen vergeben, beim Formular für Unternehmer angegeben. Daraufhin musste ich auch Beitrag(50 Euro) an IHK entrichten, obwohl ich als Büro weniger als 5000 Euro verdient habe.

Nächstes Mal würde ich es anders machen, d.h. Einnahme als Freiberufler und Unternehm
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Hi Daniela,

ich mache selbst meine Steuererklärung. Aus Naivität/Bequemlichkeit habe ich alle Einnahmen- als Übersetzerin/Sprachlehrerin oder als Büro - habe auch ein Paar Mal Übersetzungsaufträge an Kollegen vergeben, beim Formular für Unternehmer angegeben. Daraufhin musste ich auch Beitrag(50 Euro) an IHK entrichten, obwohl ich als Büro weniger als 5000 Euro verdient habe.

Nächstes Mal würde ich es anders machen, d.h. Einnahme als Freiberufler und Unternehmer getrennt berechnen, so dass selbst wenn ich noch IHK Beiträge pflicht bin, müssen Sie(IHK, Fiskus) als Bemessungsgrundlage das hard selbstverdiente Geld abziehen .

Auf der anderen Seite bin ich verzweifelt, welche Ausgaben gelten als Freiberufler Ausgaben, und welche fallen in die Kategorie Unternehmer? Oder kaufe ich mir noch einen Rechner, den ich nur benutze, wenn ich Aufträge zu vergeben habe?

Bin




[Edited at 2008-06-19 18:39]
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Reinhold Hammes
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Dolmetschen / Übersetzen ist eindeutig freiberufliche Tätigkeit Jun 19, 2008

Hallo,

die freiberuflichen Tätigkeiten sind in § 18 Einkommensteuergesetz geregelt und Dolmetschen / Übersetzen gehört hier eindeutig dazu. Wenn du noch weitere Einkünfte aus anderen Tätigkeiten hast, wird das Finanzamt entscheiden, ob dieses Einkommen mit dem Status als Freiberufler vereinbar ist.
Evtl. können dann gewerbliche Einkünfte vorliegen, d. h. du musst ein Gewerbe bei der IHK anmelden und die Beiträge zahlen.
Ich vermute, dass du kein Gewerbe angeme
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Hallo,

die freiberuflichen Tätigkeiten sind in § 18 Einkommensteuergesetz geregelt und Dolmetschen / Übersetzen gehört hier eindeutig dazu. Wenn du noch weitere Einkünfte aus anderen Tätigkeiten hast, wird das Finanzamt entscheiden, ob dieses Einkommen mit dem Status als Freiberufler vereinbar ist.
Evtl. können dann gewerbliche Einkünfte vorliegen, d. h. du musst ein Gewerbe bei der IHK anmelden und die Beiträge zahlen.
Ich vermute, dass du kein Gewerbe angemeldet hast und somit weiterhin nur freiberuflich tätig bist.

Frohes Schaffen
Reinhold
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Astrid Elke Witte
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Ich verstehe nicht das Problem über Aufträge an Kollegen Jun 19, 2008

1) Eine meiner regelmäßigen Aufwendungen als Freiberufler heißt "Fremdleistungen", in anderen Worten: "Aufträge an Kollegen sowie auch Aufträge an Computertechniker, Handwerker, die etwas in meinem Büro machen, usw."

2) Laut meinem Steuerberater kann ein Freiberufler Aufträge an bis zu fünf Kollegen gleichzeitig verteilen und übersehen und dadurch problemlos Freiberufler bleiben.

Also, ich sehe die besprochenen Probleme nicht.

Astrid


 
Astrid Elke Witte
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Alles gilt als "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" Jun 19, 2008

Bin Tiede wrote:

ich mache selbst meine Steuererklärung. Aus Naivität/Bequemlichkeit habe ich alle Einnahmen- als Übersetzerin/Sprachlehrerin oder als Büro - habe auch ein Paar Mal Übersetzungsaufträge an Kollegen vergeben, beim Formular für Unternehmer angegeben.
Bin



[Edited at 2008-06-19 18:39]


Welches Formular für Unternehmer? Im Formular GSE gibt es zwei Teile: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" und "Einkünfte aus selbständiger Arbeit". Der Gesamtgewinn aus der Einnahmen-Ausgabenrechnung gehört unter "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".


 
danilingua
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TÉMAINDÍTÓ
danke für die Antworten!!!! Jun 26, 2008

yup, wir sind natürlich Fre"u"berufler, aber für den ersten Moment kam ich kurz ins Stocken. Ich habe aber für 05 keine Chance, die IHK_Beiträge zu umgehen ;-( , weil mein Finanzamt einen Verlust aus dem Gewerbe nicht anerkennt..... Frust und Grummel

Gute Nacht

Daniela


 
Reinhold Hammes
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Freiberufler sind keine Gewerbetreibende Jun 30, 2008

Die Begrifflichkeiten sind vielleicht verwirrend, aber freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit sind zwei Paar Schuhe. Wenn das Finanzamt in 2005 einen Verlust aus dem "Gewerbe" nicht anerkennt, handelt es sich offenbar um Einkünfte, die NICHT aus deiner freiberufl. Tätigkeit als Dolm. / Übers. sondern aus gewerblicher Tätigkeit entstanden sind, z. B. der Handel mit Waren. Freiberufler müssen sich nicht bei der IHK eintragen lassen und daher auch keine Beiträge zahlen.

 


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